BAföG-Beauftragte

BAföG-Beauftragte der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Dr. Oliver Kossack

Geschäftsführer und BAföG-Beauftragter der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Sprechzeiten

Montag, 13:00 – 15:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Sönke Matthiessen

Geschäftsführer und stellv. BAföG-Beauftragter der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Sprechzeiten

Donnerstag, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

Leistungsbescheinigung - BAföG

Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen, müssen nach dem 3. oder 4. Fachsemester einen Nachweis über die erbrachten Leistungen gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 BAföG vorlegen.

Um diesen Nachweis zu erhalten, prüfen Sie bitte zunächst in der Übersicht über Ihre Leistungen (Transcript of Records in viaCampus) die Anzahl der ECTS-Credits, die Sie zum Ende des Semesters erworben haben, in dem Sie die Leistungen nachweisen müssen.

  • Wenn Sie nach 3 Semestern 60 ECTS-Credits, nach 4 Semestern 90 ECTS-Credits (bzw. nach 5 Semestern 120 ECTS-Credits) nachweisen können, dann können Sie direkt Ihre*n Bearbeiter*in im BAföG-Amt des Studentenwerks kontaktieren und müssen – bis auf Ihr Transcript of Records – keine weiteren Dokumente einreichen.
  • Wenn Sie die genannte Anzahl an ECTS-Credits nicht erreichen, müssen Sie Formblatt 5 durch die/den BAföG-Beauftragte*n der Fakultät (bzw. durch die Stellvertretung) unterzeichnen lassen. Wenn Sie von den „üblichen Leistungen“ (also der erwartbaren Credit-Anzahl) stark abweichen, werden Sie zu einem Gespräch gebeten.

Sie erhalten Formblatt 5 wie folgt:

  1. Laden Sie die Formularvorlage herunter.
  2. Schicken Sie das von Ihnen bis Zeile 10 ausgefüllte Formblatt 5 als PDF zusammen mit Ihrem aktuellen Nachweis aller Leistungen mit ECTS-Credits (Transcript of Records) per E-Mail an die/den BAföG-Beauftragte*n der Fakultät (bzw. an die Stellvertretung).

 

BAföG und Auslandsaufenthalt

Wenn Sie während des Auslandsstudiums oder -praktikums BAföG zu beziehen möchten, müssen Sie das Formblatt 6 („Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland“) ausfüllen:

Für die Leistungsbescheinigung (Formblatt 5) wenden Sie sich bitte an die BAföG-Beauftrage der Kulturwissenschaftlichen Fakultät.

Hinweise zu BAföG und Studienfinanzierung

Für konkrete Fragen zu den Fördermöglichkeiten durch BAföG wenden sich Studierende der Viadrina bitte an das Studentenwerk Frankfurt (Oder).

Ergänzende allgemeine Hilfestellung zur Studienfinanzierung durch BAföG erhalten Sie zum Beispiel auf dieser Seite: www.bafoeg-rechner.de.

Außerdem haben wir Informationen zu alternativen Möglichkeiten der Studienfnanzierung an der Viadrina für Sie zusammengestellt.